Angebote
Beratungsangebote für Asylbewerber:
Katharina Lahmann-Mansour in der Otto-Hahn-Staße Freitags von 9.00 bis 12:00
Außerdem ist Frau Lahmann-Mansour zu erreichen unter der
Telefonnummer: 0163 / 56 90 386
Die Caritas in Fürstenfeldbruck
unterstützt Asylbewerber und ehrenamtliche Helfer bei der Beratung zum Asylverfahren, zum Ausländerrecht, macht Psychosoziale Beratung (Trauma, Krankheit) und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten.
Bei Fragen rund um das ehrenamtliche Engagement im Bereich Asyl im Landkreis Fürstenfeldbruck hilft Ulrike Bienemann (08141 30630-14) vom Caritas-Zentrum Fürstenfeldbruck weiter.
Die Ansprechpartner des Zentrums für Asyl & Migration (ZAM) sind HIER zu finden.
Bei www.asylkreis.de sind alle Asylkreise in Bayern gelistet.
Eine neue Austauschplattform ist für Asylhelfer ist das Asyl-Forum. Es enthält insbesondere eine sehr große Linksammlung auch zu Behörden und Ämtern sowie zu Sprachkursen ect.
Informationen für Asylhelfer in Form eines Online-Lexikons hat asylinformation.eu zusammengetragen.
Weitere politische und rechtliche Informationen sowie Arbeitshilfen sind bei Asyl Wittelsbacherland gelistet.
Informationen zum Anhörungs- und Asylverfahren
Die Rechtshilfe für Ausländer/innen München e.V. unterstützt und betreut ausländische Mitbürger/innen beim Kontakt mit Behörden und hilft ihnen insbesondere bei der Vermittlung von Rechtsanwälten:
Für das Anhörungsverfahren, das Asylberwerber durchlaufen müssen, bietet ArrivalAid seine Hilfe an. Bisher wurden über 20 Flüchtlinge beraten bzw. zur Anhörung begleitet:
Die Rechtsanwältin Petra Haubner aus Passau macht auf www.asylhelfer.bayern auf folgenden Sachverhalt aufmerksam:
Uns erreichen immer wieder Anrufe von ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer*innen und Asylsuchenden, die befürchten, kurz vor ihrer Abschiebung zu stehen wegen der neuen Gesetze.
Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das am 24.10.2015 in Kraft getreten ist, beinhaltet zwar tatsächlich keinerlei Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren, bewirkt aber mit seiner Verkündigung und Beschreibung in den Medien ganz offenbar viele Gerüchte und Panikmache....
Bitte beruhigen Sie die Asylsuchenden:
1.
Asylsuchende im noch laufenden Verfahren können nicht einfach abgeschoben werden. Sie erhalten zunächst einen Bescheid des Bundesamtes - gegen den auch noch Rechtsmittel eingelegt werden können. Außerdem dauern die Asylverfahren für die meisten Herkunftsländer (außer Syrien, Irak, Eritrea, Westbalkan) gerade zwei bis drei Jahre.
2.
Asylbewerber können nur im Dublin-Verfahren mit einem schlichten LaissezPasser/Reisepapier abgeschoben werden (also nur in einen anderen Dublin-Staat). Auch sie müssen aber zunächst einen Dublin-Bescheid erhalten, gegen den sie Rechtsmittel einlegen können.
Geflüchteten, die in einem anderen Dublin-Staat ihre Fingerabdrücke abgegeben haben, empfehlen wir grundsätzlich eine anwaltliche Beratung.
3. Wichtig:
Abgelehnte Asylsuchende mit Duldung können in der Regel nur mit einem Paß in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.
Betroffen ist hier überwiegend die große Gruppe geduldeter Afghanen. Wir rechnen damit, daß hier tatsächlich ein größerer Druck (zur Paßbeschaffung und Ausreise) aufgebaut wird - der Druck ist aber nicht neu.
Für afghanische Alleinerziehende/Familien mit minderjährigen Kindern besteht ein Abschiebungsstopp! Außerdem bekommen diese mittlerweile alle mindestens ein Abschiebungsverbot im Asylverfahren.
Allen Afghanen empfehlen wir daher immer eine anwaltliche Beratung. Es gibt nach einer Ablehnung im Asylverfahren noch eine ganze Reihe Möglichkeiten, den Aufenthalt zu sichern, und dies kann in einer anwaltlichen Beratung geklärt werden. Bei ersten Schritten helfen wir vom AHK.